Sie haben Fragen zum Thema Reiserecht?
Ich helfe Ihnen bei alle Fragen zum Reiserecht gern weiter
Viele Menschen kennen die Situation: Sie freuen sich auf Ihren bevorstehenden Urlaub, das Hotel und alles, was die „schönsten Wochen des Jahres“ so perfekt machen, doch dann entsprechen die gebuchten nicht den erbrachten Leistungen.
Oft ist daher die Enttäuschung groß. Die Frage, die dann über allem steht, ist: „Was kann ich tun?“.
Die Ansprüche, die sich mit Hinblick auf das Reiserecht ergeben, können vielseitig sein. Unter anderem geht es um eine Minderung des Reisepreises und/ oder, Schadensersatzansprüche wegen Flugverspätungen und Reisemängel.
Ich berate Sie gern mit Hinblick auf Ihre Ansprüche als Reisende.
Ansprüche geltend machen: Das sollten Sie beachten?
Wählen Sie den richtigen Ansprechpartner! Hierbei ist es zu beachten, dass Sie nicht an den Reisevermittler (u.a. Opodo, Expedia, Booking.com, Check24 etc.) wenden, sondern an den Reiseveranstalter.
Um eine bestmögliche Grundlage für eine mögliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu schaffen, ist es wichtig, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Hierzu gehören unter anderem die folgenden Punkte:
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Zeigen Sie die betreffenden Mängel bei Ihrer Reiseleitung vor Ort an und verlangen Sie Abhilfe. Alternativ ist der Reiseveranstalter Ihr richtiger Ansprechpartner. Wer nur die Hotelmitarbeiter informiert, riskiert, dass die Ansprüche nicht anerkannt werden.
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Mängel müssen auch dann angezeigt werden, wenn Sie dem Reiseveranstalter bereits bekannt sind.
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Je detaillierter die Mängel dokumentiert werden, desto besser. Lassen Sie sich alles von Ihrer Reiseleitung unterschreiben.
Machen Sie Bilder, Videos und versuchen Sie Zeugen (mit Angabe der Adresse) zu finden, die Ihnen im Streitfall (ggf. auch schon vor Ort) die Mängel schriftlich bestätigen. Diese Beweise müssen im Streitfall hinsichtlich des Minderungs- bzw. Schadensersatzanspruchs dem Reiseveranstalter und dem Gericht vorgelegt werden.
Fluggastrechteverordnung – Ich setze Ihre Rechte durch
Sie hatten eine Flugverspätung? Die EU-Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet die Fluggesellschaft alle Nachteile und Unannehmlichkeiten ausgleichen. Bei einer Flugverspätung, Flugannullierung, Flugvorverlegung oder bei Nichtbeförderung können Ihnen nach der EU-Verordnung Entschädigungen zustehen.
Je nach Flug stehen Ihnen eine Entschädigung von 250,00 € - 600,00 € zu. Der ursprüngliche Flugpreis spielt bei der Bewertung der Entschädigung dabei keine Rolle. Sie sind mit der Familie, einer Gruppe oder mit Ihrem Verein geflogen? Dann hat jeder Ihrer Mitreisenden Anspruch auf die Ausgleichsleistung.
Fluggesellschaften versuchen berechtigte Entschädigungszahlungen auszusitzen. Ich bin mit diesen Dingen sehr vertraut und setze Ihre Rechte für Sie durch.
Nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf und vereinbaren Sie einen Termin.
Lassen Sie sich zum Thema Reiserecht beraten!
Ihr gebuchte Reiseleistung entsprach nicht den erbrachten Leistungen, die Sie erwarten konnten und Sie erwarten jetzt eine entsprechende Entschädigung? Sie haben den Mangel vor Ort reklamiert und Ihnen wurde keine zufriedenstellende Lösung angeboten?
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich unterstütze Sie in der Durchsetzung Ihrer berechtigen Ansprüche.
Hier finden Sie Urteile zum Reiserecht