Nutzen Sie meine Expertise im Bereich Unfallrecht
Sie sind Geschädigte/ Geschädigter eines Unfalls geworden? Die Geltendmachung von Schadenersatz - Schmerzensgeldansprüchen ist an viele Voraussetzungen gebunden. Als Rechtsanwältin bin ich mit diesen Dingen vertraut und mir ist auch bewusst, welche Emotionen in diesen Situationen entstehen können.
Profitieren Sie von meinen weitreichenden Erfahrungen in diesem Bereich und vereinbaren Sie einen Termin. Ich nehme mir die Zeit die es braucht, um alle Schritte ausführlich mit Ihnen zu besprechen, weil es um Ihr Recht geht. Sie sind bei diesem Schicksalsschlag nicht allein.
Unfälle passieren im täglichen Leben, sei es durch Unachtsamkeiten, durch mangelnder Vorsicht, durch Leichtsinnigkeit. Diese können sowohl im Straßenverkehr, bei der Arbeit, im Sport, im Haushalt und in der Freizeit allgemein passieren.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und jetzt?
Ein Verkehrsunfall ist nicht nur für alle Beteiligten sehr ärgerlich, sondern wirft oft die Schuldfrage auf. Wer bezahlt den Schaden. Häufig steht Aussage gegen Aussage und Versicherungen versuchen den Schaden zu minimieren oder verweigern gar die Zahlung.
Auch ist es denkbar, dass die Gegenpartei versucht Ihnen eine Teilschuld anzulasten. Nicht zuletzt droht bei einigen Unfällen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ich prüfe für Sie u.a.:
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Schadensersatzansprüche nach einem Unfall
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Haftungsfragen nach einem Unfall
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Entziehung der Fahrerlaubnis
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unberechtigter Prüfbericht des Versicherers des Unfallverursacher
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Verdienstausfall
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Abwehr unberechtigter Forderungen von den Gegnern
Eigenmächtiges Handeln kann größere Folgen nach sich ziehen und sich nachteilig für Sie auswirken. Geben Sie gegenüber dem Unfallgegner und deren Versicherungen keine Auskünfte, ohne sich rechtlichen Rat eingeholt zu haben.
Warum Sie bei Unfällen nicht ohne Rechtsanwalt agieren sollten?
Viele Unfälle sind komplexer und die Folgen langwieriger. In der Praxis bereiten Unfallgegner, Schädiger und deren Versicherungen bei der Schadensregulierung oftmals Probleme und versuchen, berechtigte Ansprüche gänzlich in Frage zu stellen, zu kürzen oder gar zu verweigern.
Sie sollten daher nicht ohne eine erfahrene Rechtsanwältin agieren und schon gar nicht selbst gegenüber der gegnerischen Versicherung Angaben machen, sondern möglichst frühzeitig Kontakt mit mir aufnehmen, damit ich Ihre Interessen vertreten und durchsetzen kann.
Welche Ansprüche können bei Unfällen ggf. gelten gemacht werden?
Radfahrer, Fußgänger und gehändicapte Menschen sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Unfälle mit Ihnen sind nicht nur für die beteiligten Personen besonders schmerzhaft, auch die Ansprüche können je nach schwere des Unfalls sehr viel gravierender sein.
Egal ob Sie z.Bsp. im Sport / Freizeit, auf dem Gehweg, im Supermarkt oder im Haushalt durch Fremdverschulden (Verkehsrssicherungspflicht) gestürzt sind, oder im Straßenverkehr als Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger einen Schaden erlitten haben, als Expertin für Unfallrecht kümmere ich mich um alle Rechtsangelegenheiten und helfe Ihnen Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Hierzu gehören u.a.:
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Schmerzensgeld
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Heilbehandlungskosten
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Sachverständigenkosten
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Wertminderung
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Sachschäden (Reperatur- oder Ersatzbeschaffung, wirtschaftlicher Totalschaden)
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Haushaltsführungsschaden
Sie suchen eine Rechtsanwältin im Unfallrecht?
Als Rechtsanwältin kenne ich die Tricks der Versicherer und die Möglichkeiten dem Schadenmanagemet entgegenzutreten.
Der Schadenverursacher hat seine Versicherung, die die Schadensabwicklung für Ihn/ Sie übernimmt. Warum sollten Sie dem Regulierer allein gegenübertreten? Die Kosten meiner Beauftragung trägt - soweit Sie kein Verschulden an dem Unfall trifft - der Schadenregulierer des Unfallverursachers. Auch wenn Sie ein Mitverschulden treffen sollte, rufen Sie mich an. Das erste Telefonat ist für Sie kostenfrei.
Verzichten Sie nicht auf einen Experten an Ihrer Seite.
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