Ich berate Sie mit Hinblick auf den Bereich Verkehrs- und Unfallrecht

Wenn es um Verkehrs- und Unfallrecht geht, gibt es viele komplexe Gesetze und Vorschriften, die für den Laien schwer zu verstehen sind. Ob und Wer sich in einer bestimmten Verkehrssituation falsch verhalten hat, ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. In der Komplexität ist es jedoch schwierig den Überblick zu behalten. Nicht jede Anhörung durch die Polizei, jeder Bußgeldbescheid, jeder Strafbefehl entsprechen den Vorschriften (OwiG) und Straßenverkehrsgesetzt (StvG).

Aus diesem Grund ist es oft sinnvoll, sich an eine erfahrene Rechtsanwältin für Verkehrsrecht zu wenden, die Sie in Ihren Rechtsangelegenheiten berät und vertritt.

 

Haben Sie: 

  • Telefonieren am Steuer (am Steuer telefoniert)

  • zu geringem Abstand zum vorausfahrendem Fahrzeug

  • Übersehen einer roten Ampel

  • Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Verlust des Versicherungsschutzes

  • Anordnung der MPU

  • Bußgelder oder Freiheitsstrafen

  • Punkte in Flensburg

  • Fahrverbot

  • Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Sperrfrist für die Wiedererteilung

  • Verstöße in der Probereit

Dies ist für viele Betroffene nicht nur eine große Belastung für das alltägliche Leben, sondern für manche sogar eine Bedrohung ihrer Existenz.

 

In vielen Berufen ist die Mobilität im Straßenverkehr unbedingt nötig.

 

Als Beispiele in Fällen in denen ein Fahrverbot angeordnet oder die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, zählen hohe Geschwindigkeitsüberschreitung, die Verkehrsunfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie das Fahren eines Fahrzeugtyps, für den keine Berechtigung vorlag.

 

Ich prüfe Ihre Optionen zur Abwendung der Maßnahmen u.a. durch die Möglichkeit eines höheren Bußgeldes.

Hier ist es wichtig, einen „kühlen Kopf“ zu bewahren, auch wenn genau dieses oft schwerfällt. Ein professioneller Partner an der Seite ist Gold wert.

Sie hatten einen Verkehrsunfall und jetzt?

Viele Unfälle sind komplexer und die Folgen langwieriger. In der Praxis bereiten Unfallgegner, Schädiger und deren Versicherungen bei der Schadensregulierung oftmals Probleme und versuchen, berechtigte Ansprüche gänzlich in Frage zu stellen, zu kürzen oder gar zu verweigern.

Sie sollten daher nicht ohne eine erfahrene Rechtsanwältin agieren und schon gar nicht selbst gegenüber der gegnerischen Versicherung Angaben machen, sondern möglichst frühzeitig Kontakt mit mir aufnehmen, damit ich Ihre Interessen vertreten und durchsetzen kann.

Egal, ob Autofahrer, Fußgänger oder Autofahrer, Ihnen stehen als Geschädigten Schadensersatz und Schmerzengeldansprüche zu.

Unfälle mit Ihnen sind nicht nur für die beteiligten Personen besonders schmerzhaft, auch die Ansprüche können je nach schwere des Unfalls sehr viel gravierender sein.

 

Hierzu gehören u.a.:
 

  • Sachschäden (Reparatur- oder Ersatzbeschaffung, wirtschaftlicher Totalschaden)
  • Sachverständigenkosten
  • Wertminderung
  • Anwaltskosten
  • Schmerzensgeld
  • Heilbehandlungskosten
  • Haushaltsführungsschaden

Egal ob Sie z.Bsp. im Sport / Freizeit, auf dem Gehweg, im Supermarkt oder im Haushalt durch Fremdverschulden (Verkehrssicherungspflicht) gestürzt sind, oder im Straßenverkehr als Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger einen Schaden erlitten haben, als Expertin für Unfallrecht kümmere ich mich um alle Rechtsangelegenheiten und helfe Ihnen Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Vertrauen Sie auf meine Expertise

Als Rechtsanwältin kenne ich die Tricks der Versicherer und die Möglichkeiten dem Schadenmanagement entgegenzutreten. Der Schadenverursacher hat seine Versicherung, die die Schadensabwicklung für ihn / sie übernimmt. Warum sollten Sie dem Regulierer allein gegenübertreten? Die Kosten meiner Beauftragung trägt - soweit Sie kein Verschulden an dem Unfall trifft - der Schadenregulierer des Unfallverursachers.

Auch wenn Sie ein Mitverschulden treffen sollte, rufen Sie mich an. Das erste Telefonat ist für Sie kostenfrei.
Verzichten Sie nicht auf einen Experten an Ihrer Seite.

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