Das Landgericht München I hat am 27.07.2020 –23 S 4598/20– entschieden, dass Gegenstände im Auto dann nicht über die Hausratversicherung abgesichert sind, wenn das Verschließen von der Kraftfahrzeugtür durch Jamming verhindert wird.
Da durch Jamming keine Tür eines Kraftfahrzeugs geöffnet, sondern ihr Verschluss verhindert wird, ist eine darauf folgende Entwendung aus dem Fahrzeuginnern nicht versichert.
Anzeigeobliegenheit: Bitte gern teilen, liken und weitersagen. Nach einem Unfall hofft man zunächst darauf, dass der Unfallverursacher zahlt. Erst bei Schwierigkeiten denkt man an die Vollkaskoversicherung, dann kann es zu spät sein. Für die Schadenanzeige hat man meist nur 7 Tage. Gleiches gilt bei unklarer Lage für die eigene PKW-Haftpflicht.
Anzeigeobliegenheit
Zeigt ein Versicherungsnehmer einen Unfallschaden 15 Monate nach seinem Eintritt an, so ist der Versicherer auch dann wegen vorsätzlicher Verletzung der Anzeigeobliegenheit leistungsfrei, wenn Grund der Verspätung die Erwartung vollständigen Schadensausgleichs durch den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners gewesen ist- OLG Braunschweig 16.01.2020 11 U 131/19.
Einen Verkehrsunfall gehabt, Telefon 0511 662610. Je eher Sie sich melden umso mehr kann ich Sie entlasten. Beim unverschuldeten Unfall zahlt der Versicherer des Verursachers mein Honorar.
Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall. Bundessozialgericht Urteil vom 23.01.2018 Az.: B 2 U 3/16 R. Quelle: Bundessozialgereicht Kassel Pressemitteilung 3/2018 vom 23. Januar 2018 – Weiterlesen →
Der Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 29. März 2017 – IV ZR 533/15 zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Lasik-Operation an den Augen in der privaten Krankenversicherung entschieden Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 045/2017 vom 30.03.2017 Weiterlesen →
Das OLG Hamm hat am 21.06.2017 -20 U 42/17- die Klage eines Versicherungsnehmers gegen seinen Vollkaskoversicherer auf Entschädigung für einen Schaden am versicherten Pkw abgewiesen, weil dieser den Kaskoschaden erst knapp sechs Monate nach dem Schadensereignis gemeldet hat (Obliegenheitsverletzung). Die Annahme von durchsetzbaren Schadensersatzansprüchen gegen einen Dritten half nicht. Weiterlesen →
Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 08.10.2015, Az.: 29 C 905/15
Schiebt ein VN sein fahruntüchtiges Kfz (ohne Motor) über eine öffentliche Straße, um es zur Abholung zur Verschrottung bereitzustellen und stößt er dabei gegen ein parkendes anderes Kfz, so besteht keine Deckung aus der privaten Haftpflichtversicherung. Weiterlesen →
Wer es nach einem Unfall versäumt, die Polizei oder den Geschädigten zur informieren, verliert nicht automatisch die Ansprüche aus der Kaskoversicherung. Das hat der BGH IV ZR 97/11 Es reicht unter Umständen aus, wenn der Fahrer seine Versicherung rechtzeitig kontaktiert. Im konkreten Fall war ein Mann nachts mit seinem Wagen von der Landstraße abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Er gab an, anschließend seine Versicherung informiert zu haben nicht aber die Polizei und das Straßenbauamt, das für den beschädigten Baum zuständig ist. Wegen der Fahrerflucht wollte die Versicherung den Schaden am Auto nicht bezahlen.
Dem widersprach das Gericht Es gebe keinen Automatismus dass bei einem Verstoß gegen die Strafvorschriften auch der Versicherungsschutz entfalle
Das Landgericht Paderborn urteilte am 26.06.2009 – 6 O 32/09 –, dass der Beklagte durch sein Handeln den Pkw der Klägerin rechtswidrig und in grob fahrlässiger Weise beschädigt und hierdurch die von der Klägerin geltend gemachten Schäden verursacht hat, so dass dieser Anspruch auch nicht durch die vereinbarte Haftungsfreistellung gehindert ist.
Beim Hantieren an seinem Navi fuhr der Fahrer eines Mietwagens auf den vorausfahrenden Pkw auf.
Das Landgericht Potsdam entschied: Kommt es zum Unfall, haftet nicht die Versicherung für den Schaden, sondern der Unfallverursacher selbst muss die Kosten des Unfalls tragen.
Wird Ihnen Ihr Mobiltelefon, welches Sie unbeaufsichtigt abgelegt haben, entwendet, so kann Ihr Entschädigungsanspruch gegenüber der Versicherung problematisch werden.
Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 11.07.2011 – 93 C 193/11 – entschieden, dass durch das unbeaufsichtigte Ablegen seines Mobiltelefons in einer unverschlossenen Umkleidekabine der Sporthalle einer Berufsschule der Versicherungsnehmer gegen seine vertraglichen Obliegenheiten aus der Handyversicherung verstößt. Er hat damit keinen Anspruch auf Entschädigung.
Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) hat am 08.05.2013 entschieden, dass die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete „Effektenklausel“ und die „Prospekthaftungsklausel“ unwirksam sind.
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