Um nicht durch offene Rechnungspositionen selbst in Schwierigkeiten zu gelangen ist professionelles Forderungsmanagement erforderlich.
Was wenn der Auftraggeber die gestellte Rechnung nicht begleicht beziehungsweise Ihnen schuldet jemand Geld oder andere Dinge von materiellen wie immateriellen Wert.
Was machen Sie? Klagen Sie oder lassen Sie Ihr gutes Recht einfach sausen?
Zunächst sollten Sie die nachfolgenden Punkte durchgehen und bei der Rechnungsstellung bzw. Rechnungsprüfung beachten:
- Fälligkeit der Rechnung überprüfen. Wurden alle Arbeiten bzw. Dienstleistungen erbracht? Hat der Kunde die Leistung abgenommen / für mangelfrei erklärt.
- Die Richtigkeit der Rechnung überprüfen. Ist die Art der Arbeiten bzw. Dienste aufgeschlüsselt und verständlich dargelegt? Sind Steuernummer und Rechnungsnummer angegeben sowie alle weiteren Erfordernisse der steuerlichen Absetzbarkeit erfüllt.
- Zahldatum: Sie sollten immer ein genaues Datum (ca. 7 Tage noch Rechnungszugang) zur Zahlung mit der Bitte um Ausgleichung angeben. Sie können Verzugszinsen (5%punkte oder bei Kaufleuten unter sich 8%punkte über dem Basiszinssatz) und Mahnkosten (bis max. 5 €) auf den Zahlbetrag nach Fristablauf aufschlagen.
- Unverzüglich nach dem Verzugsdatum reagieren. Sollte nach Zahldatum die Rechnung nicht gezahlt sein, sofort nachfragen, warum es zu einem Verzug kommt.
Am besten direkt telefonisch und gefolgt von der 1. Mahnung diese sollte spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Zahldatums (Fett MAHNUNG mit dem Hinweis auf die Einleitung von weiteren rechtlichen Schritten) erfolgen.
Hiernach können Sie den Vorgang entweder selbst oder durch einen Anwalt gerichtlich verfolgen.
Ich unterstütze Sie bei der Entscheidung. Gern stehe ich Ihnen für die Geltendmachung und auch schon im Vorfeld beratend zur Verfügung.
Wichtig ist auch die anschließende Vollstreckung (Verwirklichung des titulierten Anspruchs) im Vorfeld zu Bedenken und zu soweit möglich zu prüfen.
Als Partner-Mitglied in der Schufa übernehme ich gern die Bonitätsabfragen für Sie. Ich arbeite laufend daran mich auch auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung versiert zu haben, damit eine möglichst effektive Verwirklichung möglich ist.
Hier geht es um Ihr Geld!
Durch meine langjährige Erfahrung und mit einer gut durchdachten Strategie erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Rufen Sie an und lassen Ihr Recht nicht einfach sausen.
Infos & Urteile
Weitere Infos & Urteile im Rechtsgebiet „Inkassomandate“ hier…