Arbeitsrecht

KündigungMein Angebot – als Rechtsanwältin – beinhaltet eine fachlich umfassende vorgerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen in der Arbeitswelt.
Hierbei habe ich Arbeitgeber wie Arbeitnehmer vertreten und kenne mithin die Voraussetzungen und Reaktionsmöglichkeiten für beide Parteien.

Auf diese Weise bin ich besonders gut in der Lage, Ihre Interessen mit hoher Erfolgsquote zu vertreten.

Sofern noch keine Fristen zu beachten sind. Kann die Lösung auch im Wege der Mediation gefunden werden.
Tragen Sie gern Ihren Vorgang an mich heran.

Oft sind im Arbeitsrecht jedoch recht kurze Fristen zu beachten und unbedingt einzuhalten.
Ich stehe Ihnen gern für die Prüfung Ihres Einzelfalles zur Verfügung.

Beachten Sie bitte die Besonderheit für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts oder im Gerichtsverfahren der ersten Instanz.

Der obsiegenden Partei steht kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten zu (§ 12a Abs. 1 ArbGG).

Hier finden Sie beispielhafte mögliche Streitfelder:
Abmahnungen, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Sonderkündigungsschutz, Arbeitszeitreduzierung, Änderungskündigungen, Vergütungsansprüche, Lohn-, Gehalts- und Abfindungszahlungen, Ausschlussfristen, Gratifikationsvereinbarungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Provisionen, Formulierung eines Zeugnisses, Individual-Arbeitsrecht, Kollektiv-Arbeitsrecht, Tarifverträge, Ausschlussfristen im Arbeits-/Tarifvertrag, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitskampf, Mitbestimmungsrecht

Infos & Urteile


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