Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 13. Juli 2016 – VIII ZR 49/15 – die Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung erneut dargelegt.
In dem Fall ging es um Mängel bei dem Kauf- und Einbau einer Einbauküche.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 13. Juli 2016 – VIII ZR 49/15 – die Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung erneut dargelegt.
In dem Fall ging es um Mängel bei dem Kauf- und Einbau einer Einbauküche.