Anscheinsbeweis gegen einen Rückwärtsfahrenden

Der Kläger parkte mit seinem Kfz rückwärts aus einer Parkbucht aus. Er stieß mit seinem Fahrzeug mit einem aus einer gegenüberliegenden Parkbucht rückwärts ausparkenden Kfz zusammen.Bereits am 15.12.2015 hat der Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 6/15) entschieden, dass der Anscheinsbeweis gegen einen Rückwärtsfahrenden regelmäßig nicht durchgreift, wenn beim rückwärtigen Ausparken von zwei Fahrzeugen aus Parkbuchten nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Fahrzeug im Kollisionszeitpunkt bereits stand, als der andere – rückwärtsfahrende – Unfallbeteiligte mit seinem Fahrzeug in das Fahrzeug hineingefahren ist.