Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C‑484/14 zur Störerhaftung von Gewerbetreibenden, welche ihren Kunden einen öffentlichen Hotspot zur Verfügung stellen entschieden. Unter gewissen Auflagen besteht keine Haftung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C‑484/14 zur Störerhaftung von Gewerbetreibenden, welche ihren Kunden einen öffentlichen Hotspot zur Verfügung stellen entschieden. Unter gewissen Auflagen besteht keine Haftung.