Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist am 19.04.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Vorrangig gilt das Kindeswohl.
Mit der Neuregelung des Sorgerechts soll unverheirateten Vätern der Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder erleichtert werden.
Der Vater kann ein gemeinsames Sorgerecht künftig auch dann durchzusetzen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt.
Er kann sich mit einem Antrag in einem beschleunigten und ggf. vereinfachten Verfahren an das Familiengericht wenden.
Äußert sich hier die Mutter nicht oder nur mit Gründen, die erkennbar nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, und sind dem Gericht auch sonst keine kindeswohlrelevanten Gründe bekannt sind, welche gegen die gemeinsame elterliche Sorge sprechen, so soll die Mitsorgeberechtigung – ohne Anhörung des Jugendamtes – übertragen