Autoverkäufer Haftung für Umweltplakette

Der Bundesgerichtshof ( BGH ) hat am 13.03.2013 –VIII ZR 186/12 Pressemitteilung –  entschieden dass, der Käufer eines mit einer gelben Umweltplakette versehenen Gebrauchtwagens den privaten Verkäufer nicht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen kann, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Plakette mangels Einstufung des Fahrzeugs als „schadstoffarm“ nicht erfüllt sind und es deshalb in Umweltzonen nicht benutzt werden kann.