Kauf im Ausland – Klage im Inland

wird ein Kaufvertrag über das Internet angebahnt, dann jedoch im Ausland unterzeichnet und abgewickelt, kann der Käufer trotzdem in seinem eigenen Land den Händler verklagen.

In dem am 06.09.2012 vom Europäischen Gerichtshof ( C – 190/11 ) entschiedenen Fahrzeugmangelfall hatte die in Österreich wohnende Klägerin, das streitbefangene Fahrzeug in Hamburg ( Deutschland ) abgeholt und dort auch den Kaufvertrag unterzeichnet. Nachdem der Händler den Mängelrügen nicht abhalf, reichte die Käuferin in Österreich Klage ein.

Das Autohaus bestritt die Zuständigkeit des Gerichts, weil der Kaufvertrag in Hamburg unterzeichnet worden war.

Mit dem Hinweis, dass das Internetangebot, welche zum Kauf führte, auch an Ausländer gerichtet sei, wies das Gericht den Einwand zurück.