Dauert ein Prozess zu lange, so soll der Betroffene eine Entschädigung erhalten. Erste Urteile.
Der Deutsche Bundestag hat am 29. September 2011 ein Gesetz über den „Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ beschlossen.
In einem ersten Schritt muss der Betroffene eine seiner Auffassung nach bestehende Verzögerung rügen. Bereits davon verspricht sich der Gesetzgeber eine beschleunigende Wirkung.
Verzögert sich das Verfahren trotz Rüge weiter, so kann der Betroffene in einem zweiten Schritt eine Entschädigungsklage erheben.
Für erlittene immaterielle Schäden wird er mit 120 Euro monatlich entschädigt.
Auch eine Entschädigung für materielle Nachteile ist unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.