Prozesskosten absetzbar

Der Bundesfinanzhof hat am 12.05.2011 (VI R 42/10) entschieden, dass Zivilprozesskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein können. Er hat damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Leistungen der Rechtsschutz-versicherungen dabei zu berücksichtigen sind, kann der Entscheidung entnommen werden.