– Vorsicht für die Käufer –
Beim Fahrzeugkauf im Internet müssen sich Käufer auf die Angaben des Anbieters verlassen können.
So auch das Landgericht Karlsruhe ( I S 59/09 ) das einem Käufer Recht gab, welcher ein mit ABS angepriesenes Fahrzeug erwarb, welches tatsächlich nicht über ABS verfügte. Auch wenn der Hinweis auf ABS nicht in den Kaufvertrag aufgenommen wurde, reichen die Beschaffenheitsangaben im Internet aus. Der Käufer kann zurücktreten. Beweise sichern! Angebot ausdrucken und aufheben
Guter Rat muss nicht teuer sein, schützt oft vor höherem Schaden.
- Vorsicht bei Vorkasse
- Keine Daten ins Netz
- Vorsicht, wenn Käufer / Verkäufer Druck macht
- Vorsicht, wenn Käufer / Verkäufer nur per Mail zu erreichen ist.
- Kaufvertrag in Kopie an das Finanzamt, die Zulassungsbehörde und die Versicherung zur Fahrezugabmeldung
- Niemals die Papiere aus der Hand geben bevor der komplette Kaufpreis bezahlt ist.
- Bei einer Profahrt immer mitfahren. Führerschein des Fahrers prüfen. Sonst besteht kein Versicherungsschutz.
NIEMALS PAPIERE OHNE KAUFPREISZAHLUNG WEGGEBEN
Von einem Kauf unter Mitwirkung von Verschiffungsgesellschaften sollten Sie Abstand nehmen.
Angeblich dienen diese Transportunternehmen auch als Treuhandservice, der das Geld des Käufers an den Verkäufer weiterleitet, wenn die Ware geliefert ist.
Tatsächlich besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Unternehmen abtaucht, sobald der Kunde gezahlt hat. Und das Geld ist verloren.Achtung auch bei Bargeldtransfer.
Eine weitere Betrugsmethode funktioniert mit Bargeldtransfer über Western Union. Die Western Union ist eine Direktbank, das Geld wird direkt eingezahlt und am anderen Ende – im Ausland – direkt abgehoben.
Eine Rückrufmöglichkeit gibt es nicht.
Aus diesem Grund sollten Sie mit äußerster Vorsicht Anzahlungen über die Western Union vornehmen, denn der Betrüger holt sich das Geld bar ab, ohne ein Auto je geliefert zu haben.
BEACHTE:
Immer die Papiere zum Fahrzeug ganz genau prüfen. Sind Sie stimmig: Fahrgestellnummer, Scheckheftabgleich pp.
Scheckheft immer prüfen und mit dem Zustand des Fahrzeuges abgleichen.
Vorbesitzer ermittel und zum Zustand / Unfallfreiheit befragen
Außerdem kann beim Hersteller mit der Fahrzeug-Identnummer die Historie des Fahrzeuges abgefragt werden.
Außerdem sollte in dem Vertrag stehen, ob es sich um einen Re-Import, Import oder Mietwagen handelt.
Bei Probefahrt ( wenns geht auch auf der Autonahn und über Kopfsteinpflaster ) vorher den Versicherungsschutz klären. Besteht keine Kaskoversicherung, sind Schäden am Fahrzeug selbst nicht versichert.
Die Wertermittlung kann zum Beispiel über die „Schwacke-Liste“ stattfinden.
– Vorsicht für die Verkäufer –
Derzeit wird in der Presse über die folgende Fallgestaltung berichtet:
Kurze Zeit nach der Verkaufsanzeige auf den einschlägigen Internetportalen meldet sich bereits ein Interessent über Telefon.
Der Interessent drängt nachdrücklich auf einen Sofortkauf. Das Inserat soll sofort entfernt und außerdem eine Verkaufsbestätigung per E-Mail verschickt werden.
Geben Sie hier nicht nach.
Mit der Versendung einer Verkaufbestätigung begehen Sie einen großen Fehler.
Eine solche Bestätigung gilt als Annahme des Angebots und bewirkt einen Vertragsabschluß.
Eine solche Bestätigung würde auch beim Gericht Bestand haben.
Unseriöse Käufer setzen nach. Sie wollen den Kaufpreis drücken und drohen sogar mit Schadensersatzklagen.
Als Verkäufer sollte man dem Käufer schriftlich eine Frist zur Zahlung und Abholung setzen.
– Eine weitere Betrugsfalle ist der Versicherungsbetrug –
Die Betrüger suchen in den Onlineportalen nach Fahrzeugen, die mit Foto und lesbaren Kfz-zeichen inseriert sind.
Sie täuschen Interesse am Fahrzeug vor und entlocken wichtige Daten und Angaben zum Versicherungsschutz (z. B. durch die Frage zu den Nebenkosten des Fahrzeuges: Verbrauch, Höhe der Steuer- und Versicherungskosten – bei welcher Versicherung).
So entlocken sie alle wichtigen Daten. Danach werden Rechnungen von Werkstätten an die Versicherung eingereicht nebst Abtretungserklärungen (ohne das ein wirklicher Schaden am versicherten Auto vorliegt). Das Geld fließt direkt an den Betrüger.
Im Schadenfall und für weitere Fragen zur Vermeidung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.