Achtung beim Handykauf
Oft wird bei dem Kauf eines Mobiltelefons auch gleich die entsprechende Versicherung mit „angeboten“.
Damit die Freude am Handy lange anhält, bieten Elektronikmärkte Versicherungen gegen Diebstahl und Beschädigung an.
Doch Achtung meist sind diese Versicherungen teuer und verweigern im Schadenfall unter Hinweis auf das Kleingedruckte die Zahlungen.
Deshalb bitte genau prüfen, inwiefern steht der Preis für die Versicherung im Verhältnis zum Kaufpreis des Gerätes und im Verhältnis zu einer Reparatur eines etwaigen Schadens?
Ist die Prämienforderung wirklich angemessen?
Hierbei ist zu beachten, dass die meisten Verträge auf 2 Jahre geschlossen werden und sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert – auch wenn das Handy gar nicht mehr im Einsatz ist.
Welche Schadenfälle werden tatsächlich und nicht nur nach den schönen Reden des unkundigen Verkäufers übernommen?
In der Regel wird nur der aktuelle Zeitwert des Telefons bezahlt. Nach einem Jahr bereits 20% weniger als der Anschaffungspreis.
Bei Diebstahl zahlen die Versicherer meist nur, wenn das Gerät in der Jackentasche oder in einem verschlossenen Raum aufbewahrt wurde. Alles andere wird im AGB als „grob fahrlässig“ bezeichnet und nicht ersetzt.
Kann der Besitzer bei Schäden am Bildschirm noch telefonieren, gilt das kaputte Display als kosmetischer Schaden und wird nicht repariert. In der Regel muss das Display so zerbrochen sein, dass das Handy nicht mehr funktioniert.
In den AGB stehen also die wichtigen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
Jeder sollte diese vor dem Vertragsabschluss gründlich durchlesen. Hierbei hilft das Gesetz laut VVG (Versicherungsvertragsgesetz) müssen dem Kunden die Bedingungen rechtzeitig vor der Vertragsunterzeichnung zur Prüfung vorgelegen haben. Die gängige Praxis, dass die Bedingungen erst nach der Vertragsunterzeichnung ausdruckbar sind, sollte nicht hingenommen werden.
Bei allem Einkaufstress ist Vorsicht geboten. Die Versicherung kann auch bei den Anbietern später abgeschlossen werden.
PayPal-Käuferschutz
Die Schwierigkeit, die bei PayPal in der Praxis immer wieder auftritt, ist, dass viele Nutzer PayPal als eine Art Überprüfungsinstanz oder Garantie verstehen, dass das Geld und/oder die Ware auch wirklich ankommen.
PayPal ist jedoch nur ein Tochterunternehmen von eBay, welches seit 2007 in Europa eine Banklizenz besitzt.
Ab Februar 2015 soll nach Pressemitteilungen der Käuferschutz ausgeweitet werden.
Statt bisher nur 45 Tage ab Kaufdatum, soll nun die Problemmeldung bis zu einem halben Jahr nach dem Kaufdatum möglich sein.
Dennoch sollten Sie sich im Problemfall nicht lange hinhalten lassen, sondern unverzüglich die Meldung an PayPal machen.
Unwirtschaftliche Reparatur – Hinweispflicht
Hinweispflicht auf die wirtschaftliche Unsinnigkeit einer Reparatur
Ein Werkunternehmer ist verpflichtet, seinen Kunden bei der Beauftragung mit der Durchführung von Reparaturarbeiten an einem Pkw darauf hinzuweisen, dass sich die Reparatur im Hinblick auf absehbare weitere Instandsetzungsarbeiten „nicht lohnt.“
Der Werkunternehmer muss dabei solche weiteren, nicht in Auftrag gegebenen Instandsetzungsarbeiten berücksichtigen, deren Durchführung vor einer bevorstehenden Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten oder innerhalb einer Laufleistung von 5.000 km bevorsteht.