Unfall auf der Autobahn

Das Bundessozialgericht befasste sich mit einem Unfallgeschehen auf der Autobahn.

Der Kläger holte ein Kurbelstützrad von der Autobahn ( Überholspur ), das ein vorausfahrender LKW verloren hatte. Hierbei wurde er von einem VW-Bus erfasst und erheblich verletzt. In der Entscheidung ( Urteil vom 27. 3. 2012 – B 2 U 7/11 R ) ging es um die Frage, ob eine versicherte Hilfsleistung und damit ein Arbeitsunfall ( versicherte Tätigkeit, gemeine Gefahr ) vorlag.