Elternunterhalt-unbillige Härte

Der BGH entschied, dass erwachsene Kinder für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen. Psychische Erkrankung sei kein schuldhaftes Fehlverhalten, aus dem ein Wegfall des Unterhalts folgen würde (Az.: XII ZR 148/09).
Der 48-jährige Beklagte hat an die Stadt Gelsenkirchen rund 40.000,00 € Heimkosten für seine psychisch kranke und inzwischen verstorbene Mutter zu zahlen.
Die Zahlungsverweigerung wegen „unbillige Härte“, weil seine Kindheit ein Albtraum gewesen sei und er langzeitig keinen Kontakt nunmehr zur Mutter hatte, ließ der BGH nicht geltend.