Widerruf / Storno Pauschalreise

Widderruf / Storno online gebuchte Pauschalreise ACHTUNG BEI ONLINE BUCHUNGEN
Ein kostenloser Widerruf ist wohl nicht möglich. Es besteht kein Widerrufsrecht.

Zwar liegt hier wegen der Online-Buchung ein Fernabsatzvertrag vor, jedoch finden gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzverträge (auch das Widerrufsrecht gemäß §§ 312 d, 355 BGB) keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

Nichts anderes ist bei einem Reisevertrag, einem Beherbergungsvertrag, einem Linienflug, einer Bahnfahrt oder anderen Reiseleistungen aber der Fall.
Hierunter fällt auch die Buchung einer Pauschalreise. Eine Widerrufsbelehrung ist daher zumeist nicht erforderlich.

Daraus folgt: Bei Reiseverträgen hat der Reisende im Regelfall kein Widerrufsrecht. Er ist insbesondere im Reiserecht nur durch sein Recht zu Stornierung bzw. Rücktritt geschützt und sollte bei der Buchung nicht unüberlegt handeln.

Möglicherweise besteht aber die Möglichkeit eine kostengünstige/kostenlose Stornierung der Reise, oder auch eine Umbuchung auf ein anderes Ziel/Hotel zu erreichen

Unwirksam sind die Klauseln, die die Pauschalen vorsehen, ohne dass dem Reisenden die Möglichkeit gegeben wird, nachzuweisen, dass die Aufwendungen des Veranstalters geringer waren.

Unwirksam waren z.B. „ist eine Pauschale/ein Betrag von zu zahlen“, „beträgt die Pauschale“, „fällt eine Pauschale von mindestens …“, „in jedem Fall ist eine Pauschale in Höhe von…“, „es gelten folgende Stornierungskosten“