Mit dem Urteil vom 24.08.2016 (VIII ZR 100/15) hat der BGH einen Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion („Shill Bidding“) bejaht.
Der Verkäufer hat im Rahmen einer Internetauktion auf einen von ihm selbst zum Kauf angebotenen PKW Gebote abgegeben, um auf diese Weise den Auktionsverlauf zu seinen Gunsten zu manipulieren.