Tabakgeruch im Wellnesszimmer

Ist ein mit dem Ziel der ‚Entspannung‘ beworbenes und Wellnessleistungen einschließendes Beherbergungsangebot in einem Hotel gehobener Klasse gebucht worden, ohne dass ausdrücklich ein Raucher- oder Nichtraucherzimmer gewünscht worden ist, so stellt es einen Mangel dar, wenn ein Raucherzimmer bereit gestellt wird, bei dessen Betreten Tabakgeruch sogleich störend zu riechen ist. (Amtsgericht Meldorf am 29.03.2011 –81 C 15/11-)