Flug Verspätung Annullierung

Den Fluggästen annullierter oder verspäteter Flüge steht ein Ausgleichsanspruch zu.

Es sind Entschädigungen zwischen 125 und 600 Euro möglich.

Obgleich sich die Entschädigung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 richtet, sind nicht nur Flüge innerhalb Europas betroffen.

Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist, dass der Flug von einer in der Europäischen Unnion ( EU )  beheimateten Fluggesellschaft durchgeführt wird.
Außerdem muss der Flug in der EU starten oder zu einem Zielflughafen in der EU führen.

Oft berufen sich die Fluggesellschaften auf technische Probleme. Hier muss die Gesellschaft nachweisen, dass der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich lag.

Neben dem Entschädigungsanspruch müssen weitere Unterstützungsleistungen, wie z.B. Telefonate und Verpflegung angeboten werden.