Fluggastrechte-Pilotenstreik

Kein Schadenersatz bei Flugausfall wegen Pilotenstreik

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 21. August 2012 – X ZR 138/11 entschieden, dass Passagieren keine Ausgleichszahlungen oder Schadenersatz zusteht, wenn Flüge aufgrund eines Pilotenstreiks annulliert werden müssen. Die Fluggäste der Lufthansa konnten wegen eines Pilotenstreiks nicht abheben. Ein Pilotenstreik sei für eine Airline ein haftungsausschließendes, außergewöhnliches und unabwendbares Ereignis, welches eine Entschädigung nach der Fluggastverordnung ausschließt.
Dies gilt jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft alles daran setzt, den ursprünglichen Flugplan aufrechtzuerhalten. Im vom BGH entschiedenen Fall hatte die Gesellschaft mit einem Sonderflugplan auf die Streikankündigung reagiert.

Pressemitteilung des BGH