Haftung für Verkehrssicherheit auf Bahnsteigen

Der Bundesgerichtshof ( BGH ) legte am 17.01.2012 ( X ZR 59/11 ) klar fest, wen die Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen trifft.

Die Klägerin begehrt von den Beklagten Schadensersatz wegen eines Sturzes aufgrund von Glatteis auf einem Bahnsteig.