Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Vollkaskoschutz – Unfallverursachung durch Lebenspartner
Vor Regressansprüchen einer Vollkaskoversicherung sind nicht nur die Familienangehörigen des Autobesitzers, sonder auch nichteheliche Lebenspartner geschützt. So entschied der BGH unter dem Aktenzeichen: IV ZR 160/07.
Eine Frau hatte mit dem Auto ihres Lebensgefährten einen Verkehrsunfall verursacht.
Für den Totalschaden des Wagens musste die Vollkaskoversicherung rund 16 000 € erstatten.
Anschließend wandte sich die Versicherung an die Lebensgefährtin des Fahrzeugbesitzers und wollte von ihr die gezahlte Summe wieder eintreiben.
Als diese die Zahlung verweigerte, kam es zum Klageverfahren, welcher in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu Gunsten des Lebensgefährtin entschieden wurde.
Vor Regressansprüchen einer Vollkaskoversicherung sind nicht nur die Familienangehörigen des Autobesitzers, sondern auch nichteheliche Lebenspartner geschützt.