SCHLAGLOCH – SCHADEN – WER ZAHLT?

Gebrochene oder abgerissene Spoiler, zerstörte Reifen, gebrochene Federn, und / oder verstellte Spur.

Kommen Bund, Länder und Gemeinden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hierfür auf?

Wenn Warnschilder aufgestellt oder Tempolimits eingerichtet wurden oder bei dem erforderlichen Kontrollfahrten vor dem Unfall das Loch nicht erkennbar war, bestehen geringe Chancen auf Ersatz des Schadens.

Es ist also zu prüfen und festzuhalten:

  • Schadenursache genau aufnehmen; welche Größe hat das Loch? Wo liegt es?
  • Welcher Schaden ist genau entstanden?
  • Gab es einen ausreichenden Hinweis?
  • Kam es zum Schaden, obgleich die Geschwindigkeit angemessen war?
  • War kein Ausweichen möglich?

Die Dokumentation durch Polizei / Zeugen / Fotos ist unabdingbar für die Anspruchsanmeldung. Die Beweislast liegt beim Geschädigten.

Ferner wäre es gut den Schaden der eigenen Vollkasko -Versicherung zu melden. Dies bekräftigt die Position, außerdem ist diese ersatzpflichtig soweit keine Selbstbeteiligung besteht. Achtung! Hochstufung möglich!