Die Klage einer Radfahrerin, weil sie von einem Pkw beim Überfahren eines Überwegs leicht erfasst worden war, hatte keinen Erfolg.
Wer ohne abzusteigen mit dem Fahrrad einen Zebrastreifen überquert, trägt bei einem Unfall eine Mitschuld.
Im Gegensatz zu Fußgängern haben Radfahrer keinen Vorrang an Zebrastreifen – es sei denn, sie schieben das Rad. Wenn nicht, haben Kraftfahrer Vorfahrt.