Quadfahrer

Das Oberlandesgericht München 10 U 2166/13 hat am 17.09.2013 wegen der vom Gericht angenommenen hohen Betriebsgefahr eines Quads aufgrund dessen Instabilität und der risikohaften Fahrweise die vollständige Haftung an einem Verkehrsunfall dem Quadfahrer auferlegt. Dies gilt selbst dann, so das Gericht, wenn dem Quadfahrer kein Verschulden an dem Unfall anzulasten ist.


Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde:

Anlässlich eines Verkehrsunfalls zwischen einem Quadfahrer und einer PKW-Fahrerin konnte nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, welcher Fahrer für den Unfall verantwortlich war.

Die Klage des Quadfahrers auf Zahlung von Schadenersatz wurde vom erstinstanzlichen Gericht (Landgericht Ingolstadt) mit der Begründung, die Betriebsgefahr des PKW müsse vollständig hinter der Betriebsgefahr des Quads zurücktreten, abgewiesen. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung des Quadfahrer blieb erfolglos.