Nach der Entscheidung des Amtsgerichts München entscheiden (Az. 332 C 32357/12) trägt der zweiter Reihe in Parkende, wenn es zu einem Auffahrunfall kommt eine Mitschuld von 25 %.
Nach der Entscheidung des Amtsgerichts München entscheiden (Az. 332 C 32357/12) trägt der zweiter Reihe in Parkende, wenn es zu einem Auffahrunfall kommt eine Mitschuld von 25 %.