Die Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher, güterverkehrsrechtlicher und zulassungsrechtlicher Vorschriften vom 23.5.2013 ist am 7.6.2013 in Kraft getreten. Dies soll zu einer Vereinfachung der Aufzeichnung und des Nachweises von Lenk- und Ruhezeiten im Güter- und Personenverkehr führen.
Lenkzeitverstoß mehrere Taten
In Bußgeldsachen, die Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr zum Gegenstand haben, können mehrere rechtlich selbstständige Handlungen nicht allein deshalb als eine prozessuale Tat angesehen werden, weil der Betroffene sie innerhalb eines Kontroll- oder Überprüfungszeitraums begangen hat.
BGH, Beschl. v. 12.09.2013 – 4 StR 503/12