Fahrverbot für Radfahrer und Fußgänger

Auch Fahrradfahrer, Roller- und Inline-Skates-Fahrer sowie Fußgänger müssen mit einem Fahrverbot rechnen, wenn sie sich alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr bewegen. BVerwG, Beschluß vom 20.06.2013 –3 B 102.12Art 3 GG, § 3 FeV, § 24 StVO