Bevor ein gebrauchtes KFZ gekauft wird, kommt es regelmäßig zu Probefahrten.
Was ist zu beachten, damit es nach der Probefahrt nicht zu Streit und Problemen komt?
Vor der Fahrt sollten Sie zunächst erkennbare Mängel des KFZ schriftlich festhalten.
Sollte das KFZ Lackschäden haben, sollten sie dies festhalten.
Sind gar schwere Mängel, wie z.B. ein nicht funktionierender Scheinwerfer oder der Ablauf der HU zu erkennen, so sollten Sie besser auf die Probefahrt verzichten.
Denn als Fahrer eines nicht verkehrssicheren Wagens sind Sie verantwortlich und können zur Verantwortung gezogen werden.
Fahrerlaubnis vor dem Fahrtantritt zeigen lassen.
Hat der Fahrer nämlich keinen Führerschein so zahlt keine Versicherung für eventuelle Schäden.
Vor Antritt der Probefahrt Versicherungsfrage klären.
Was geschieht, wenn während der Probefahrt ein Unfall geschieht?
Sofern es sich bei dem Verkäufer um einen Händler handelt ist der Käufer zunächst auf der sicheren Seite. Die Haftpflichtversicherung des Händlers übernimmt in diesem Fall den Schaden, da es sich bei dem potentiellen Käufer um einen berechtigten Fahrer handelt. Der Probefahrer darf auch auf das Bestehen einer Vollkaskoversicherung vertrauen. Allerdings darf der Händler die Zahlung einer Selbstbeteiligung fordern. Daher ist dieser Punkt vor Fahrtantritt schriftlich festzuhalten.
Im Falle eines Privatverkäufers hat der Probefahrende schlechte Karten. Er selbst muss den Schaden übernehmen. Daher ist es ratsam vor Fahrtantritt einen Haftungsausschluss zu vereinbaren.
Den Käufer auf der Fahrt begleiten.
So minimieren Sie das Risiko des Verlustes des Wagens. Kommt der Wagen nämlich nicht wieder so gilt das Geschehen juristisch nicht als Diebstahl, sondern als Unterschlagung. Ihre Versicherung zahlt im Falle einer Unterschlagung jedoch nicht.
In jedem Fall sollten sie sich zumindest eine ausreichende Sicherheit, wie z.B. den Personalausweis und eine Sicherheitsleistung geben lassen.
Kommt es dann zum Verkauf Datum der Übergabe des Fahrzeuges auf dem Kaufvertrag festhalten.
Kommt es bei der Fahrt zur Ummeldung des KFZ zu einem Unfall oder Verkehrsverstößen, können Sie so nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden.