– Selbst wenn Sie bereits einmal gezahlt haben, bestehen noch Chancen –
Gewinnspiele, Routenplaner, Rezepte, Grußkarten, Gedichte, alle weiteren Webseiten mit verdeckten Preisangaben.
Zahlen Sie nicht bei versteckten Preisangaben. Erstatten Sie Strafanzeige.
Auch wenn Sie bereits einmal gezahlt haben, zahlen Sie nicht. Sie könne sich auch hiergegen wehren.
Ihre Rechte wurden gestärkt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt ( 1 WS 29/09 ) stellte fest, dass unseriöse Angebote mit verdeckten Preisangaben als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen sein können.
Ferner gibt es nunmehr ein Versäumnisurteil, mit welchen die Rückzahlung der gezahlten Beträge erstritten wurde.
Es stellt sich die Frage ob der geltend gemachte Anspruch berechtigt ist:
Zunächst steht einem Verbraucher grundsätzlich bei Vertragsabschlüssen über das Internet ein Widerrufsrecht (§ 312 b BGB, § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 BGB) zu. Die Erklärung ( z.B. die Anmeldung ) kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegenüber dem Vertragspartner schriftlich ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Frist beginnt erst, wenn die Widerrufsbelehrung in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelt wurde. Eine nur ins Internet gestellt Widerrufsbelehrung genügt den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nicht.
Bei Versäumung der Frist kann eine Anfechtung in Betracht kommen. Angefochten werden kann wegen Irrtums sowie unter Umständen wegen arglistiger Täuschung. Wenn der Anmeldung der Glaube zu Grunde lag, das Angebot sei kostenlos, könnte ein rechtserheblicher Irrtum vorliegen. In diesem Fall wäre eine Anfechtung des Vertrages nach § 119 BGB möglich. Darüber hinaus kommt unter Umständen auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) in Betracht, wenn der Eindruck erweckt wurde, es handle sich um ein kostenloses Angebot. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Hinweise auf die entstehenden Kosten nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder am Rand / Ende (scrollen) der Textes vom Verbraucher leicht übersehbar erfolgte.
Sofortiges Reagieren auf die erhobene Forderung eröffnet die Möglichkeit einer eventuell schnellen Erledigung – ohne zahlreiche weitere Anschreiben -.