Ausfall Internet

Schadenersatz bei dem Ausfall des Internetanschlusses über mehrere Wochen

Der Bundesgerichtshof hat am 24. Januar 2013 zum Aktenzeichen III ZR 98/12 entschieden, dass der Ausfall des Internetanschlusses einen Anspruch auf Schadenersatz begründen kann,
auch ohne dass der Anschlussinhaber Mehraufwendungen oder den Verlust von Einnahmen nachweist.

Der Tenor der Entscheidung lautet:

Es kann einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn dem Inhaber eines DSL -Anschlusses die Möglichkeit genommen wird, seinen Zugang zum Internet zu nutzen, ohne dass ihm hierdurch Mehraufwendungen entstanden oder Einnahmen entgangen sind.

Ein Kunde klagte gegen ein Telekommunikationsunternehmen, weil er seinen DSL-Internetanschluss bei Tarifumstellung monatelang nicht nutzen konnte.