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Rückgaberecht, Widerrufsrecht, Widerrufsfrist und Widerrufsbelehrung

Rückgaberecht
Das Rückgaberecht ist abgeschafft. Es gibt nur noch das Widerrufsrecht. Bitte achten sie sehr genau auf die Rückgabebestimmungen. Vor allem wegen der Kosten der Zu- und Rücksendung.

Widerrufsrecht
Erweiterte Ausnahmeregelung
Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind künftig Verträge zur Lieferung
* § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB neue Fassung: versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
* § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BGB neue Fassung: alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.

Widerrufsfrist
EU einheitlich beträgt nunmehr die Widerrufsfrist 14 Tage.
Die ursprüngliche Regelung, welche eine Verlängerung der Widerrufsfrist auf einen Monat vorsah, wenn der Unternehmer dem Verbraucher nicht unverzüglich nach Vertragsschluss die Belehrung in Textform zukommen ließ, entfällt.
Unterlässt der Unternehmer die Belehrung in Textform, die weiterhin aufgrund der in Deutschland geltenden Informationspflichten notwendig ist, so endet das Widerrufsrecht stets spätestens 1 Jahr und 14 Tage nach der Warenanlieferung.

Widerrufsbelehrung-Rücksendung
Nunmehr reicht es aus, wenn der Käufer innerhalb der Widerrufsbelehrung auf die Pflicht zur Kostentragung im Rücksendungsfall hingewiesen wird.
Die bisherige Verpflichtung, in den AGB oder der Artikelbeschreibung eine Regelung dahingehend zu treffen, dass der Käufer die Rücksendekosten trägt, entfällt.
Verkäufer können sich jetzt frei entscheiden, ob sie die Kosten für den Rückversand der Ware dem Käufer auferlegen möchten oder diese selbst tragen wollen und dieses unabhängig vom Wert der gekauften Ware.

Telefonnummer
Soweit verfügbar ist, eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung anzugeben, da dem Käufer zukünftig auch ein telefonischer Widerruf möglich sein wird.

Musterwiderrufsformular
Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB neue Fassung in Verbindung mit § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB neue Fassung regelt, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen.