Erben brauchen gegenüber Bank keinen Erbschein

Viele Banken gewähren erst Zugriff aufs Konto von Verstorbenen, wenn ein (teurer) Erbschein vorgelegt wird.

Dem trat der Bundesgerichtshof nunmehr mit der Entscheidung vom 08.10.2013 (XI ZR 401/12) entgegen: die Erben verstorbener Bank- oder Sparkassenkunden können nicht gezwungen werden, dem Geldinstitut einen Erbschein vorzulegen. Ein solches Dokument sei für das Erbe nicht notwendig.