Ein Arbeitnehmer kann aufgefordert werden einen Deutschkurs zu besuchen.
In dem vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 22.6.2011, 8 AZR 48/10) entschiedenen Fall wurde die Arbeitnehmerin durch den Arbeitgeber aufgefordert, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse für eine zulässigerweise angeordnete Tätigkeit zu erwerben.
Das Gericht sah in dieser Anordnung keinen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Das gilt auch dann, wenn der Deutschkurs vertrags- oder tarifvertragswidrig außerhalb der Arbeitszeit und auf eigene Kosten des Arbeitnehmers absolviert werden soll.