Hausrat Jamming
Das Landgericht München I hat am 27.07.2020 –23 S 4598/20– entschieden, dass Gegenstände im Auto dann nicht über die Hausratversicherung abgesichert sind, wenn das Verschließen von der Kraftfahrzeugtür durch Jamming verhindert wird.
Da durch Jamming keine Tür eines Kraftfahrzeugs geöffnet, sondern ihr Verschluss verhindert wird, ist eine darauf folgende Entwendung aus dem Fahrzeuginnern nicht versichert.