Wenn während hoher Geschwindigkeit das Navigationsgerät betätigt wird und der Fahrer von der Fahrbahn abkommt, kann die Leistung des Kaskoversicherers wegen grober Fahrlässigkeit um 50 % gekürzt werden.
Der Kläger war bei einer Geschwindigkeit von 200 km/h mit einem Mietwagen von der linken Fahrbahn einer Autobahn abgekommen und gegen die Mittelleitplanke gestoßen
Quelle: OLG Nürnberg 13 U 1296/17 Urteil vom 02.05.2019