Anzeigeobliegenheit: Bitte gern teilen, liken und weitersagen. Nach einem Unfall hofft man zunächst darauf, dass der Unfallverursacher zahlt. Erst bei Schwierigkeiten denkt man an die Vollkaskoversicherung, dann kann es zu spät sein. Für die Schadenanzeige hat man meist nur 7 Tage. Gleiches gilt bei unklarer Lage für die eigene PKW-Haftpflicht.

Zeigt ein Versicherungsnehmer einen Unfallschaden 15 Monate nach seinem Eintritt an, so ist der Versicherer auch dann wegen vorsätzlicher Verletzung der Anzeigeobliegenheit leistungsfrei, wenn Grund der Verspätung die Erwartung vollständigen Schadensausgleichs durch den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners gewesen ist- OLG Braunschweig 16.01.2020 11 U 131/19.
Einen Verkehrsunfall gehabt, Telefon 0511 662610. Je eher Sie sich melden umso mehr kann ich Sie entlasten. Beim unverschuldeten Unfall zahlt der Versicherer des Verursachers mein Honorar.