Corona-Soforthilfen-Betrug

Das Landgericht Stade hat den Angeklagten, rechtskräftig bestätigt durch den Bundesgerichtshof, wegen siebenfachen Subventionsbetruges – Corona-Soforthilfen-Betrug, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Nach den landgerichtlichen Feststellungen beantragte der vielfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte im Frühjahr 2020 in sieben Fällen in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen) sog. Corona-Soforthilfen für tatsächlich nicht existierende Kleingewerbe und erlangte auf diese Weise insgesamt 50.000 Euro. In drei Fällen nutzte er hierfür fremde Personendaten. Der Angeklagte täuschte dabei über subventionserhebliche Tatsachen, die in den jeweiligen Antragsformularen in der gebotenen Klarheit als solche bezeichnet waren.

Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr. 094/2021 vom 12.05.2021 – Beschluss vom 4. Mai 2021 – 6 StR 137/21