SIS

Eine bei Gefahrübergang bestehende Eintragung eines Kraftfahrzeugs in das Schengener Informationssystem (SIS) stellt einen Rechtsmangel dar, für den der Verkäufer grundsätzlich haftet.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.02.2020 – VIII ZR 267/19- Der Kl. kaufte von der Bekl. einen gebrauchten Pkw. Der Kaufpreis wurde bezahlt und das Fahrzeug mit einer von der Stadt Köln ausgestellten Zulassungsbescheinigung II, nach der der Bekl. als Eigentümer eingetragen war, an den Kl. übergeben. 20 Monate später wurde der Kl. mit dem Fahrzeug auf der Rückfahrt aus der Türkei angehalten. Ihm wurde mitgeteilt, dass das Fahrzeug mit der Begründung beschlagnahmt werde, dass es auf der Grundlage einer Interpol-Meldung in Rumänien als Gegenstand einer Straftat gesucht sei. Dem Kl. wurde mitgeteilt, dass das Fahrzeug nach der Beschlagnahme im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben worden sei. Das Kfz wurde an den ursprünglichen Eigentümer herausgegeben