Dieselskandal

Drei Dieselskandal-Urteile des BGH

Dieselskandal

Urteil vom 30. Juli 2020 – VI ZR 5/20 – Mitteilung der Pressestelle Nr. 101/2020 vom 30.07.2020-, da der Käufer einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagen erst nach Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals gekauft hat, hat der BGH in diesem Fall Schadensersatzansprüche verneint

Ein geschädigter Käufer eines vom sogenannten „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs hat unter dem Gesichtspunkt sogenannter „Deliktszinsen“ kein Anspruch auf Verzinsung des für das Fahrzeug bezahlten Kaufpreises bereits ab Kaufpreiszahlung Entscheidung vom 30. Juli 2020 – VI ZR 397/19 Mitteilung der Pressestelle Nr. 100/2020 vom 30.07.2020

Mit Urteil vom 30. Juli 2020 – VI ZR 367/19 -Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 099/2020 vom 30.07.2020- führte eine Schadensersatzklage in einem „Dieselfall“ gegen die VW AG. zur Zurückverweisung an Oberlandesgericht.

Sachverhalt 

Der Kläger erwarb am 4. April 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten, von der Beklagten hergestellten PKW VW Tiguan 2.0 TDI zu einem Preis von 21.500 €. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA 189, Schadstoffnorm Euro 5, ausgestattet. Die das Abgasrückführungsventil steuernde Software des Motorsteuerungsgeräts erkannte, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand im Testbetrieb befindet, und schaltete in diesem Falle in einen Stickoxid-optimierten Modus. Es ergaben sich dadurch auf dem Prüfstand geringere Stickoxid-Emissionswerte als im normalen Fahrbetrieb. Die Stickoxidgrenzwerte der Euro 5-Norm wurden nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erkannte in der genannten Software eine unzulässige Abschalteinrichtung und ordnete Mitte Oktober 2015 einen Rückruf an, der auch das Fahrzeug des Klägers betraf. Die Beklagte entwickelte daraufhin ein Software-Update, das das KBA als geeignet zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit auch des hier streitgegenständlichen Fahrzeugtyps ansah. Der Kläger ließ das Software-Update im Februar 2017 durchführen. 

Mit seiner Klage begehrt der Kläger im Wesentlichen Ersatz des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs.