Krankengeld Krankmeldung

Der Arbeitnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass seiner Krankenkasse auch alle Krankmeldungen vorliegen.

Bei Versäumnissen besteht kein Anspruch Krankengeld!

Das Bundessozialgericht (B3 KR 23/17 R vom 25.10.2018) hat entschieden, dem Patienten (Arbeitnehmer) und nicht dem Arzt die Verantwortung für die Übermittlung der Krankschreibung zugesprochen. Die Bescheinigung muss innerhalb einer Woche bei der Krankenkasse sein.

Es ist Sorgfalt und Eile geboten. Immer auf einen Zustellnachweis achten!