Digitaler Nachlass

Der Vertrag über ein Benutzerkonto (hier Facebook) geht grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. BGH Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17 (Mitteilung der Pressestelle Nr. 115/2018). Die Mutter einer minderjährig Verstorbenen bekommt Zugang zum vollständigen Facebook-Konto ihrer Tochter und den Kommunikationsinhalten.