Mit dem Beschluss vom 6. Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZB 61/16) die Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen deutlich definiert.
Mit dem Beschluss vom 6. Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZB 61/16) die Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen deutlich definiert.