Anhörung

Arbeitgeber können einen Mitarbeiter kündigen, wenn der Verdacht einer Unterschlagung (hier Buchhalterin – 3.000,00 € aus Kasse) besteht. Jedoch muss der Mitarbeiter vorher unbedingt angehört werden. Es muss eine angemessene Frist zur Stellungnahme gewährt werden. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 04.08.2016 – 10 Sa 378/16