Startseite Urteile / Tipps Verkehrsrecht Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis
Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis Drucken E-Mail
Der EuGH hat am 13. Oktober 2011 entschieden, dass die Mitgliedstaaten Fahrerlaubnisse, die in anderen EU-Staaten erteilt worden sind, unter bestimmten Voraussetzungen nicht anerkennen müssen ( Rs. C-224/10 - Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG ).
Der Entscheidung lag der der Fall zu Grunde, dass dem Angeklagten (
vom Landgericht Baden-Baden ) seine in Deutschland erteilte Fahrerlaubnis entzogen. Kurz zuvor, als sich der deutsche Führerschein schon in polizeilicher Verwahrung befand, hatte eine tschechische Behörde dem Angeklagten aber bereits eine neue tschechische Fahrerlaubnis und einen entsprechenden Führerschein erteilt.
Der Angeklagte wurde sodann in Deutschland beim Führen eines Fahrzeuges von der Polizei angetroffen.
Der EuGH befand, dass die polizeiliche Verwahrung bereits eine Aussetzung der Fahrerlaubnis darstellte, sodass keine Anerkennungspflicht für die tschechische Fahrerlaubnis besteht. Der Fahrer kann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt werden.


Quelle: RA Ursula Albrecht  www.es-ist-recht.de