| ACHTUNG ABZOCK – FALLEN besonders jetzt in der Weihnachtszeit |
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Wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen! Eine Vielzahl von Anbietern wirbt mit Kochrezepten, Bewerbungshilfen, Partnervermittlungen Gratissoftware, Gewinnspielen und vielem mehr. Achtung meist übersehen Sie dabei, dass Sie eine meist kostenpflichtige Verpflichtung eingegangen sind bzw. einen über mehrere Monate laufenden Vertrag abgeschlossen haben.
Es folgen massive Rechnungen, Mahnung ( vom Inkassobüro oder einem Anwalt ) und schließlich der Mahnbescheid. Wenn allerdings ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, sollte man in jedem Fall umgehend reagieren ( die Widerspruchfrist beträgt 14 Tage ). Hier kann das Ignorieren zur Falle werden. Wer auf einen Mahnbescheid nicht reagiert, muss in der Folge damit rechnen, dass ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Haben Sie die Frist versäumt, ergeht ein sog. Vollstreckungsbescheid, mit welchen die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann. Nur mit dem Einspruch innerhalb von zwei Wochen kann die Vollsteckung der unberechtigten Forderung eventuell noch vermieden werden. Wichtig bei sämtlichen Vertragen, welche im Internet oder auch per Telefon abgeschlossen werden: Es gelten grundsätzlich die Regelungen des sog. Fernabsatzrechts. Hierüber muss grundsätzlich in „Textform“ belehrt werden. Informiert bzw. belehrt der Unternehmer den Nutzer allerdings über dieses Widerrufsrecht nicht formgerecht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt, verlängert sich diese Widerrufsfrist auf einen Monat, ab dem Zugang der Widerrufsbelehrung beim Nutzer. Ich berate Sie und helfe Ihnen gern. Frau Rechtsanwältin Ursula Albrecht, Pfarrstr. 43, 30459 Hannover, Tel.: 0511 / 662610 Quelle: RA Ursula Albrecht www.es-ist-recht.de
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