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Tipps
Punkteabbau Drucken E-Mail
Möglichkeiten zum Punkteabbau
Aufbauseminar

( zumeist 4 Gruppensitzungen von je ca. 2 Stunden sowie eine Beobachtungsfahrt mit einem Fahrlehrer )
Wer an einem Aufbauseminar ( Kosten ca. 300 € ) teilnimmt, wird mit Punkteabzug belohnt, und zwar - für Autofahrer -:
  • •    Bei 8 Punkten – Abbau: 4 Punkte.
  • •    Ab 9-13 Punkten – Abbau: 2 Punkte.

verkehrspsychologische Beratung

( Einzelgespräche mit einem Psychologen und Fahrtprobe mit einem Fahrlehrer – Kosten bis ca. 600 € )
 
  • Ab 14 Punkten ist das Aufbauseminar Pflicht und bringt keinen Punkteabzug mehr.
  • 2 Punkte Bonus erhält jetzt nur wer darüber hinaus eine verkehrspsychologische Beratung teilnimmt.

Quelle: RA Ursula Albrecht  www.es-ist-recht.de
 
Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis Drucken E-Mail
Der EuGH hat am 13. Oktober 2011 entschieden, dass die Mitgliedstaaten Fahrerlaubnisse, die in anderen EU-Staaten erteilt worden sind, unter bestimmten Voraussetzungen nicht anerkennen müssen ( Rs. C-224/10 - Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG ).
Der Entscheidung lag der der Fall zu Grunde, dass dem Angeklagten (
vom Landgericht Baden-Baden ) seine in Deutschland erteilte Fahrerlaubnis entzogen. Kurz zuvor, als sich der deutsche Führerschein schon in polizeilicher Verwahrung befand, hatte eine tschechische Behörde dem Angeklagten aber bereits eine neue tschechische Fahrerlaubnis und einen entsprechenden Führerschein erteilt.
Der Angeklagte wurde sodann in Deutschland beim Führen eines Fahrzeuges von der Polizei angetroffen.
Der EuGH befand, dass die polizeiliche Verwahrung bereits eine Aussetzung der Fahrerlaubnis darstellte, sodass keine Anerkennungspflicht für die tschechische Fahrerlaubnis besteht. Der Fahrer kann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt werden.


Quelle: RA Ursula Albrecht  www.es-ist-recht.de

 
Geschwindigkeitsmessungen – Fehlerquelle - Drucken E-Mail

Oft sind die sog. Messtoleranzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen für den Betroffenen die letzte Rettung, um nicht in den Punkte relevanten oder gar in den Bereich des Fahrverbotes oder der Fahrerlaubnisentziehung zu kommen.
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Europaweite Verfolgung von Verkehrsverstößen Drucken E-Mail
Europaweite Verfolgung von Verkehrsverstößen

Der Europa-Rat hat am 29. September 2011 dem Richtlinienvorschlag KOM(2008) 151 (s. EiÜ 25/11; 32/11) der Kommission zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften zugestimmt.
Ziel der Richtlinie ist die effiziente Bekämpfung von Verkehrsdelikten durch einen erleichterten europaweiten Datenaustausch.
Erfasst von der Richtlinie sind die vier Verkehrsverstöße, die die meisten Todesopfer im Straßenverkehr in Europa verursachen: überhöhte Geschwindigkeit, Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, das Nichtangurten und das Überfahren einer roten Ampel. Ebenfalls erfasst sind das Nichttragen eines Helmes, die unerlaubte Nutzung der Standspur und die Handynutzung während der Fahrt.
Dem Staat, in dem das Delikt begangen wurde, werden nach der Richtlinie die Angaben zum Halter mitgeteilt.
Der Halter erhält sodann einen Anhörungsbogen zu der Tat. Art und Höhe der Strafe richten sich nach dem Mitgliedsstaat, in dem die Tat begangen wurde.

Quelle: RA Ursula Albrecht  www.es-ist-recht.de



 
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